Haushalt und Finanzen
Die Haushalte der Städte werden durch die staatlichen Ebenen Bund, Land, Kreis und Aufsichtsbehörden maßgeblich beeinflusst, die vermehrt Aufgaben auf die Kommunen delegieren. Die Kommunen haben die Aufgabe, einen Investitionshaushalt aufzustellen, der eine weitere Entwicklung der Stadt ermöglicht. Des Weiteren müssen sie einen Ergebnishaushalt vorlegen, der den laufenden Betrieb und die Erhaltung der Infrastruktureinrichtungen und die Daseinsfürsorge beinhaltet.
Wir müssen gleichzeitig die Verschuldung im Griff behalten und wenn möglich senken, die gute Lebensqualität für die Karbener Bürgerinnen und Bürger erhalten und möglichst noch verbessern. Unter den Prämissen „Karben eine Stadt im Grünen“ und „Hier lässt es sich Leben“.
Um diese Ziele unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu erreichen, können die sozialdemokratischen Leitlinien für die Zukunft nur heißen: „Notwendiges machen“, „Sinnvolles tun“, „Unnötiges vermeiden“ und „Fördern und Fordern“
Alle Investitionsvorhaben werden auf den Prüfstand gestellt. Ziel muss es sein, Investitionen ohne Nettoneuverschuldung zu realisieren. Projekte, die z.B. von EU, Bund oder Land gefördert werden, haben eine höhere Priorität bei der Realisierung.
Alle freiwilligen Leistungen sind regelmäßig zu überprüfen, dabei sind die Vereine einzubinden. Die Vernetzung der Vereine untereinander ist zu verstärken. Für alle freiwilligen Leistungen gilt der Grundsatz: „Fördern und Fordern“. In diesem Zusammenhang prüfen und fördern wir die Idee der Gründung einer Bürgerstiftung. Dies mit dem Ziel, die Finanzierung sozial notwendiger Projekte zu fördern.
Verlässlichkeit, solide, realistische und am Bedarf orientierte Planungen sind der Grundsatz unseres Handelns. Als Beispiel ist hier der Sportentwicklungsplan zu nennen. Nur auf Grundlage einer soliden Bedarfsplanung werden entsprechende öffentliche Mittel bereitgestellt werden können.
E-Government (d.h. Bürgerinnen und Bürger können über das Internet Dienstleistungen der Stadtverwaltung abrufen oder Anfragen stellen) ist die Basis für eine weitere Optimierung der Verwaltung. Bei uns geht „Bürgerfreundlichkeit vor Prozessoptimierung“.
Die Interkommunale Zusammenarbeit ist auszubauen. Die Aufgaben-/Kostentrennung Kommune-Kreis-Land, Bund und EU ist zu forcieren. Das Konnexitätsprinzip ist endlich anzuwenden, d.h. wir übernehmen nur noch Aufgaben, wenn auch die dafür benötigten Finanzmittel von Bund oder Land zur Verfügung gestellt werden.