In Karben wird das Leben für sozial schwache schwerer
Verkauf Westliche Ringstrasse steht bevor
Der Verkauf des Areals Degenfeldsches Schloss, welches auch die Sozialwohnungen Westliche Ringstrasse beinhaltet, soll in dieser Woche beschlossen werden. Damit trennt sich die Stadt Karben von einem erheblichen Teil ihrer Sozialwohnungen ohne ein Konzept für Ersatzwohnraum vorzustellen.
Wohnen ist ein Grundbedürfnis, dessen Befriedigung der Staat sichern muss und damit ist es Teil der Daseinsvorsorge jeder Kommune. Nach §1 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes sind die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
In Anbetracht der demographischen Entwicklung und einer damit einhergehenden drohenden Altersarmut wird sich der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum drastisch erhöhen. Das Pestel-Institut kommt in seiner Studie vom August 2012 “Bedarf an Sozialwohnungen in Deutschland” zu dem Ergebnis, dass in Hessen ein errechneter Gesamtbedarf an 399.000 Mietsozialwohnungen besteht. Benötigt werden laut Pestel-Institut “Sozialwohnungen überwiegend in Deutschlands Städten und den angrenzenden Verdichtungsräumen. Eine starke Ausweitung des Bedarfs an preiswertem Wohnraum ist im Bereich der Senioren zu sehen, wo mittelfristig mit wachsender Altersarmut zu rechnen ist. Deshalb müssen dringend zusätzliche Mietpreisbindungen und Belegrechte geschaffen werden.”
Karben im Speckgürtel des Rhein-Main-Gebietes gehört zu einer Region auf die diese Entwicklung zukommen wird. Schon heute liegen der Wohnungsbaugesellschaft stapelweise Anfragen von Mietsuchenden vor, die sich die Mietpreise in Karben nicht mehr leisten können.
Insbesondere die steigende Anzahl Pflegebedürftige zwingt jede Kommune sich dem Thema anzunehmen. Es wäre fatal, wenn unsere Bürger mangels barrierefreier Wohnungen in Pflegeheime wechseln müssen. Dies gilt sowohl aus der Perspektive der Betroffenen als auch aus der Sicht der Kommune, da in sehr vielen Fällen nach kurzer Zeit, wenn das Vermögen des Betroffenen aufgebraucht ist, die Kommune für die Pflegekosten einstehen muss.
Ein Wohnraumversorgungskonzept verhilft Karben sich auf die nicht aufzuhaltende Entwicklung einzustellen. Dabei ist zu beachten, dass die Schaffung von sozialem barrierefreiem Wohnraum nicht nur über Neubauten erfolgen kann, sondern auch die Modernisierungsförderung oder der Ankauf von Belegrechten im Bestand geeignete Maßnahmen sind.
Abschließend sei noch einmal das Pestel-Institut zitiert: “ Ein neuer Sozialer Wohnungsbau kann den Kommunen auch wieder Spielräume verschaffen bei der Unterbringung von Haushalten, die sich selbst nicht am Wohnungsmarkt versorgen können. Bei dem bereits erreichten hohen Niveau an Haushalten mit teils trotz Arbeit niedrigem Einkommen und der absehbar anwachsenden Altersarmut muss heute (politisch) entschieden werden, wie viel Wohnkonsum die Gesellschaft den Haushalten mit wenig Geld zugestehen will. Dabei sind Fragen wie Wohnfläche und Ausstattung sicher diskussionswürdig, aber Wohnen ist ein Grundbedürfnis, dessen Befriedigung der Staat sichern muss.”