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TEO-Märkte – automatisierte Kleinmärkte dürfen jetzt auch sonntags öffnen!

TEO-Märkte – automatisierte Kleinmärkte dürfen jetzt auch sonntags öffnen!

Matthias Körner, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD im Hessischen Landtag

TEO-Märkte – automatisierte Kleinmärkte dürfen jetzt auch sonntags öffnen!

Der Hessische Landtag hat noch vor der Sommerpause die Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLÖG) beschlossen. Damit ist gewährleistet, dass kleine automatisierte Verkaufsstellen auch sonntags öffnen können.

Matthias Körner, MdL, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Matthias Körner, sagte dazu im Plenum des Hessischen Landtags: „Die Regierungsfraktionen sind offen gegenüber neuen Wegen für den stationären Handel. Unser Ziel war es, den Sonntag als arbeitsfreien Tag zu erhalten und zugleich die Öffnung von automatisierten Kleinmärkten auch sonntags möglich zu machen. Mit Blick auf den Arbeitsschutz wollen wir diesen Schritt jedoch nicht als den Beginn einer Entwicklung verstanden wissen, an deren Ende der verkaufsoffene Sonntag zum Regelfall wird. Der arbeitsrechtliche Schutz der Sonn- und Feiertage hat für uns weiterhin Bestand. Die Zustimmung aller Fraktionen im Hessischen Landtag zu unserem Gesetzentwurf belegt, dass wir das Richtige tun. Die Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes ist vor der Sommerpause in Kraft getreten, sodass die vollautomatisierten Verkaufsstellen auf einer sicheren rechtlichen Grundlage betrieben werden können, und berücksichtigen die Forderung vieler Kommunen nach wohnortnaher Versorgung und vergleichbarer Attraktivität von Stadt und Land“ (Quelle: VORWÄRTS).

Für die Lösung des Nahversorgungsproblems in Burg Gräfenrode ist dies ein erster Schritt - allerdings hat der Betreiber des "teo-Marktes", die Firma tegut, für diesen Stadtteil bereits ausgeschlossen, dort einen solchen Markt zu errichten. Hier müssen Stadtparlament und Magistrat am Ball bleiben und mit weiteren Anbietern Möglichkeiten zur Errichtung eines automatisierten Marktes prüfen. Tatsache bleibt jedoch, dass nur bei einer entsprechenden Nachfrage - nicht nur sonntags - der Betrieb eines solchen Marktes sich für den Anbieter rechnen kann.