Wahltermin
SPD: Bürgermeisterwahl am 29. November durchführen
Die SPD-Fraktion beantragt zur kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli, die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 29. November diesen Jahres durchzuführen. Für die SPD und ist der 29. November der ideale Wahl-Termin. Für die SPD-Chefin Christel Zobeley spricht sowohl das Kostenargument wie auch die Trennung der Kommunal- von der Bürgermeisterwahl für diesen Termin.
Nach Ansicht der SPD-Fraktion bietet sich der 29. November 2015 als Wahltermin an. Da an diesem Tag auch die Ausländerbeiratswahl stattfindet, werden Synergien genutzt, die durch die gemeinsame Durchführung von Wahlen entstehen. Des Weiteren können durch die gemeinsame Durchführung der Wahlen auch Kosten eingespart werden. Auch ehrenamtliche Helfer, die bei beiden Wahlen im Einsatz sind, werden geschont. Hinzu kommt, dass die bisher sehr geringe Wahlbeteiligung bei Ausländerbeiratswahlen durch eine Zusammenlegung mit der Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters erhöht wird. Bei beiden Wahlen sind EU-Ausländer wahlberechtigt.
Für den November-Termin sprechen aber auch weitere Argumente. Für Christel Zobeley steht fest, dass „im Gegensatz zu dem von der Koalition favorisierten Wahltermin 6. März 2016 der frühere Wahltermin bei einem Wechsel im Amt eine geregelte Übernahme der Amtsgeschäfte durch die/den neu gewählte/n Bürgermeister/in möglich macht. Bei einer Wahl am 6. März – und einer eventuell notwendigen Stichwahl am 20. März – bleibt hingegen kaum Zeit, die Amtsgeschäfte am 1. April 2016 geregelt zu übergeben.“ Daher ist auch die Gewährung eines reibungslosen Übergangs der Amtsgeschäfte nur mit dem früheren Wahltermin möglich.
Gegen den von der Koalition favorisierten Wahltermin spricht auch der Wille des Gesetzgebers. Mit der Einführung der Direktwahl sollte gerade eine Trennung der Kommunal- von den Direktwahlen (Bürgermeister/Landrat) stattfinden. Die unterschiedliche Dauer der Wahlperioden verdeutlicht dies. Die Kommunalparlamente werden auf fünf Jahre gewählt, die Bürgermeisterin/der Bürgermeister auf sechs Jahre. Diese Überlegungen des Gesetzgebers sind auch sinnvoll. Denn bei einer gleichzeitigen Durchführung der Bürgermeisterdirekt- mit einer Kommunalwahl, werden für die Bürgerinnen und Bürger vier unterschiedliche „Wahlen“ zusammengelegt. Neben Ortsbeirat, Stadtverordnetenversammlung und Kreistag findet dann auch noch die Direktwahl statt. Dies kann, gerade auch aufgrund der Komplexität des Wahlsystems, zu einer großen Herausforderung für die Wählerinnen und Wähler führen. Auch ist im Rahmen des Wahlkampfes eine Trennung zwischen der Direkt- und der Kommunalwahl nicht möglich. Der Intention des Gesetzgebers, die Bürgermeister-Direktwahl von der Kommunalwahl abzukoppeln, um beiden Wahlen die gleiche Aufmerksamkeit zu widmen, kann daher nicht umgesetzt werden.
Die SPD-Fraktion ist daher gespannt, ob sich die Koalition aus CDU, Freien Wählern und FDP dieser sachlich fundierten Argumentation entzieht oder sich doch die Vernunft durchsetzt und auf breiter Basis der 29. November 2015 als Wahltermin durch das Parlament festgelegt wird.