VG-Gießen Urteil: Kein weiterer Streit, keine Berufung einlegen
SPD: Aufgabe der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge gemeinsam stemmen
Die SPD-Fraktion im Karbener Stadtparlament fordert den Magistrat auf, das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen zur Kostenregelung der Flüchtlingsunterbringung durch den Wetteraukreis zu akzeptieren. Zumindest sollte vor einer Entscheidung über eine Berufung, die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet und diese den Fraktionen zugeleitet werden.
Die SPD fordert die sofortige auskömmliche Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung und der notwendigen Betreuung und Unterstützung durch Bund und Land. Dazu ist die Klage gegen den Kreis aber ungeeignet, wie die Berichterstattung über das nun ergangene Urteil zeigt.
Die Unterbringung von Flüchtlingen ist unbestritten eine Landesaufgabe, die an Kreis und Gemeinden delegiert wurde. Das entsprechende Landesgesetz fordert allein die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge. Die dringend notwendige Betreuung und Unterstützung bleibt bisher unberücksichtigt und daher kann auch keine Kostenerstattung hierfür abgleitet werden. Das ist der Hebel, an dem unmittelbar angesetzt werden muss und zwar mit vereinten Kräften.
Dies ist insbesondere deswegen notwendig, da der zuständige Hessische Sozialminister Grüttner erst kürzlich noch behauptet hat, die Kommunen würden bei der Flüchtlingsunterbringung mehr Geld ausgeben als notwendig. Obwohl mittlerweile bekannt ist, dass das Land nur rund 600 bis 725 € im Monat und Flüchtling an die Kreise und Kommunen weiterleitet, die Kosten sich aber auf ca. 1.000,- € belaufen. Aktuell wird durch den Finanzminister Schäfer behauptet die Flüchtlingsaufnahme gefährde einen ausgeglichenen hessischen Staatshaushalt.