Rahn verletzt seine Neutralitätspflicht
Bürgermeister setzt Gültigkeit der Kommunalwahl aufs Spiel
„Karbens SPD wirft Bürgermeister Guido Rahn (CDU) eine Verletzung der Neutralitätspflicht vor. Damit riskiert er eine Wahlanfechtung“, so Christel Zobeley. Einem Bürgermeister als Chef der Kommunalverwaltung, ist während des gesamten Wahlverfahrens jede Art von Wahlbeeinflussung untersagt. In der Rechtsprechung wird dies die sogenannte Neutralitätspflicht des Bürgermeisters genannt. Ein Bürgermeister verstößt gegen seine Neutralitätspflicht, wenn er in Wahlkampfzeiten die mit dem Amt verbundene Einflussmöglichkeit auf den Wähler missbraucht. Auch müssen private und amtliche Äußerungen hinreichend sicher unterscheidbar sein. Als Privatperson hingegen, darf auch der Bürgermeister einer Stadt im Wahlkampf mitmischen. Guido Rahn darf daher als CDU-Spitzenkandidat Wahlkampf machen, aber eben nicht in seiner Funktion als Bürgermeister.
Die Vorstellung des „Strategiekonzept Karben 2025“ durch den Bürgermeister und Stadtrat Stein am 10. März im Rahmen einer Pressekonferenz der Stadt erfüllt den Tatbestand der Verletzung der Neutralitätspflicht! Die Vorstellung des Konzepts erfolgte ohne vorherige Präsentation im Magistrat und ohne eine Chance der anderen Parteien, zeitnah in eine politische Diskussion einzusteigen. Auch eine politische Auseinandersetzung zum Thema ist nicht möglich, da die Unterlagen den Fraktionen nicht vorliegen. Der Bürgermeister führt selbst aus, dass eine politische Beratung erst nach der Kommunalwahl möglich ist. Einziges Ziel der städtischen Pressekonferenz kann daher nur gewesen sein, die eigene, CDU-Auffassung, einer zukünftigen Stadtplanung darzustellen. Dies wird auch dadurch deutlich, indem der Bürgermeister sich mit dem von der SPD geforderten Familienzentrum auseinandersetzt. Er lehnt dies jedoch mit der Begründung ab, Burg-Gräfenrode nicht noch weitere Infrastruktur zu entziehen. Dies ist – unter Zugrundelegung der Presseberichterstattung – aber eine Wertung des CDU-Wahlkämpfers Rahn und keine Aussage des vorgelegten Gutachtens. Rahns Aussage ist daher eine klare Aussage die er als Wahlkämpfer der CDU treffen kann, aber nicht als Bürgermeister unserer Stadt. Er hat damit seine Stellung als Bürgermeister missbraucht, um das Thema Stadtentwicklung für die CDU, deren Spitzenkandidat er ist, zu besetzen.
Ebenso verhält es sich mit einer städtischen Pressemitteilung vom 7. März mit dem Titel „Rahn: Erweiterung U3-Betreuung, Kita-Neubau im Stadtzentrum, Tagesmütterförderung im Eiltempo auf den Weg gebracht“. Auch diese Pressemitteilung ist nach ihrem Charakter keine städtische Mitteilung über die Entwicklung im Kindergartenbereich, sondern eine Schrift des CDU-Wahlkämpfers Rahn. In dieser Pressemitteilung wird nicht sachlich berichtet, vielmehr wird auf den politischen Gegner eingegangen und polemisiert. Auch hier hat Rahn daher sein Amt als Bürgermeister genutzt, um Politik für seine Partei zu betreiben und damit vergessen, dass er als Bürgermeister alle Bürgerinnen und Bürger vertritt.
„Als CDU-Spitzenkandidat darf er alles sagen, als Bürgermeister hätte er sich zurückhalten müssen“, macht Thomas Görlich abschließend klar.