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Barrierefreier Zugang zu Arztpraxen

Barrierefreier Zugang zu Arztpraxen

StVV Antrag

Barrierefreier Zugang zu Arztpraxen

Prüfantrag:
• Der Magistrat wird gebeten zu ermitteln welche Arztpraxen nicht barrierefrei bzw. barrierefrei zugänglich.
• Vor den Praxen ist zu prüfen inwieweit spezielle Parkflächen ausgewiesen werden können.
• Das Ergebnis ist auf der Homepage der Stadt transparent darzustellen.
• Des weiteren ist zu prüfen mit welchen Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden
kann und ob dafür Fördermittel zur Verfügung stehen. Begründung:
Immer mehr gesundheitlich beeinträchtigte Bürger:innen sind darauf angewiesen, dass der Zugang zu den Praxen barrierefrei erreichbar sind.