Neustart für die Innenstadt
Ein Auswahlverfahren ohne wirkliche Auswahl
Im November 2015 hat das Stadtparlament beschlossen ausschließlich mit dem Investor Recona über die weitere Entwicklung und Kauf des sogenannten Dreiecksgrundstücks am Bahnhof Groß-Karben zu sprechen. Diese Entscheidung beruhte auf einem seit Frühjahr 2015 durchgeführten Auswahlverfahrens der Stadt Karben.
Von Seiten der SPD wurde dieser Beschluss heftig kritisiert. Im Bereich zwischen Bahnhof und Nidda sollen nicht immer wieder Einzelteile herausgenommen und geplant und dann bebaut werden. Vielmehr fordert die SPD ein Gesamtkonzept für die Innenstadtentwicklung.
Die SPD nahm das Ende des Auswahlverfahrens zum Anlass, sich die Akten zu diesem Vorgang genauer anzusehen. Denn erstaunlich am ganzen Verfahren war, dass trotz Auswahlverfahrens und langjähriger Investorengespräche der Investor „gewonnen“ hat, der von Anfang an im Boot war und nun von dem Stadtplaner unterstützt wird, der von Anfang an die Grundlagen für die Entwicklung des Dreiecksgrundstückes legte.
Die Akteneinsicht förderte auch einiiges zu Tage. Neben fehlenden Mails und undatierten Schreiben und keiner einziger Stellungnahme der Fachabteilung, stellte sich heraus, dass von sechs teilnehmenden Bietern drei Bieter mehr oder weniger miteinander verbunden waren. Von der von Seiten der Stadt vielgepriesenen Auswahl und Vielfalt bleibt da nicht viel übrig.
Auch wurde vom zuständigen Ersten Stadtrat so schlecht mit den Bietern kommuniziert, dass diesen nicht klar war, welche Flächen sie eigentlich von der Stadt kaufen müssen. Hierzu muss man wissen, dass das Dreiecksgrundstück aus verschiedenen Teilflächen besteht. Unter anderem ist ein offener Graben (der Geringsgraben) Teil des Gesamtareals. Vier von sechs Bietern wollten nur Teilflächen kaufen. Der Erste Stadtrat machte jedoch im Ausschuss deutlich, dass nur der Bieter zum Zuge habe kommen können, der das Gesamtareal kauft. Können vier Bieter das nicht verstanden haben?
Gemangelt hat es auch an Transparenz im Verfahren. Ein Bewertungsbogen (sog. Bewertungsmatrix) wurde den Bietern so knapp vor einer Präsentation zugesandt, dass eine Umarbeitung der Pläne nicht mehr möglich war. Dies stellt einen groben Verfahrensmangel da, denn durch diese Vorgehensweise waren die im Vorfeld bei der Stadt eingeholten Informationen entscheidend dafür, wie nah (oder wie fern) die bisherige Planung an den Wünschen der Stadt lagen. Hierdurch hatte bspw. der Investor Recona (mit dem Architekten Frielinghaus) einen erheblichen Vorteil. Durch die Entwicklung des Bebauungskonzeptes (Modell Frielinghaus) war hier davon auszugehen, dass die Vorstellungen der Stadt nicht erheblich von denen des Modells abweichen.
Ebenfalls fand keine Gleichbehandlung der Investoren statt. Eine Information an alle Investor darüber, dass die städtische Stellplatzsatzung für Teilbereiche des Wohnungsbaus nicht gelten solle, gab es nicht. Eine wichtige Information. Kann ich doch bei einem Stellplatz pro Wohnung statt dem Nachweis von zwei notwendigen Stellplätzen erheblich an Kosten sparen.
Diese Verfahrensmängel und der offensichtliche Verstoß des gesamten Verfahrens gegen das europäische Beihilferecht, sind für uns Grund genug zu sagen, dass wir einen Neustart bei der Vergabe des Dreiecksgrundstücks brauchen. Und dies nur im Zusammenhang mit einer wirklichen Innenstadtentwicklung im gesamten Bereich zwischen Bahn und Nidda.